Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Vertragsrecht im §§145ff. festgehalten. Dieser Paragraph dient als rechtliche Grundlage für Verträge aller Art und definiert unter anderem, wie Verträge zustande kommen. Durch das globalisierte Wirtschaftsleben haben immer mehr Vorgänge Auslandsbezug, wodurch in den Vertragsausgestaltung verschiedene Rechtsquellen berücksichtigt werden müssen: internationale Abkommen, EU-Recht, internationales Privatrecht, materielles deutsches und ausländisches Recht.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist als rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet anzusehen. Er dient dem Schutz des geistigen Eigentums, der in mehreren Bereichen angewandt wird.
Das Markenrecht ist ein Schutzrecht und entsteht in der Regel durch die Eintragung der Marke im Markenregister. Es schützt den Markeninhaber davor, dass seine Marke von anderen ohne Berechtigung benutzt wird.
Das Steuerrecht wird im Steuergesetzbuch (EStG) geregelt und ist in das materielle sowie das allgemeine Steuerrecht untergliedert. Das Konzernrecht ist durch das Gesellschaftsrechts definiert.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse
Als Leitung der Rechtsabteilung eines international tätigen Halbleiterunternehmens konnte ich mir die ein oder andere Fertigkeit aneignen.
Die Rechtsfragen werden immer komplexer. Trotzdem ist häufig eine rasche Vorabeinschätzung der Erfolgsaussichten gefragt, um die Entscheidung über eine strategische Ausrichtung treffen zu können. Den Beteiligten nützt ein fundiertes, vielseitiges Rechtsgutachten oft weniger, als eine ad hoc Aussage über die rechtliche Durchsetzbarkeit der Interessen. Der optimale Pfad in der Praxis liegt zwischen Wissenschaft & Lehre und zielgerichtetem Vorankommen. Die beiden Faktoren versuche ich stets in einem vernünftigen Gleichgewicht zu halten.
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